Inkraftsetzung teilrevidierte Gemeindeordnung per 1. März 2026
Der Gemeinderat setzt die teilrevidierte Gemeindeordnung per 1. März 2026 in Kraft.
Entgegen den bisherigen Mitteilungen im Mitteilungsblatt und auf der Webseite der Gemeinde Affeltrangen werden keine Richtlinien publiziert. Der Gemeinderat und die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) sind anlässlich einer gemeinsamen Sitzung zum Entschluss gekommen, dass die Ausführungen im Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 625 ausreichend erklärt sind, um den Art. 41 in der Gemeindeordnung zu verstehen und entsprechend umzusetzen.
Der Regierungsratsbeschluss (RRB) bildet somit die massgebende Grundlage für die Anwendung der neuen Bestimmungen im Art. 41 der teilrevisierten Gemeindeordnung.
Gemeindeordnung_mit Teilgenehmigung Initiative_in Kraft per 1. März 2026_unterzeichnet.pdf
RRB_Teilrevidierte Gemeindeordnung per 1. März 2026 der Politischen Gemeinde Affeltrangen.pdf.pdf