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Anzeige des Todes

Benachrichtigen Sie auf jeden Fall zuerst (zu jeder Tages- und Nachtzeit) ihren Hausarzt. Sollte er zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfahren Sie über seinen Telefonbeantworter, wer die zuständige Stellvertretung ist.

Für den Sarg und das Einsargen benachrichtigen Sie den Bestattungsdienst Brühlmann, Kapellstrasse 13, St. Margarethen, Telefon 071 966 55 06, https://www.bestattungen-bruehlmann.ch/. Sie werden bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, die verstorbene Person ankleiden und einsargen sowie für den Transport in die Aufbahrungshalle besorgt sein.

Nehmen Sie mit dem Bestattungsamt der Gemeinde Affeltrangen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die zuständige Person wird Ihnen gerne weiter helfen: Telefon 058 346 25 11 oder 079 636 21 14

Vorgehen bei einem Todesfall

Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen persönlich beim Bestattungsamt.

Mitzubringen sind:

  • Ärztliche Todesbescheinigung des Arztes (falls zu Hause gestorben)

Bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • Pass
  • Ausländerausweis

Folgende Fragen sind beim Bestattungsamt zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
  • Art des Grabes (Erdbestattungsgrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)

Das Bestattungsamt veranlasst die Überführung und regelt alles Weitere, gemäss Absprache mit den Angehörigen.

Entgegennahme von letztwilligen Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen

Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie wird auf dem Bestattungsamt hinterlegt.

Merkblatt Vorgehen bei einem Todesfall


Zuständige Abteilung


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