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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Für Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien ist das Gemeindepräsidium zuständig. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer ID ausweisen können.

Kosten:
Fr. 20.00 Beglaubigung einer Unterschrift
Fr. 10.00 Beglaubigung einer Fotokopie

 


Zuständige Abteilung


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