Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann sofort nach Erhalt des Stimmcouverts erfolgen.
Die Stimmzettel sind im Stimmzettelcouvert zu verschliessen. Dieses Couvert ist zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis im Briefumschlag der Gemeinde zurückzusenden. Der Stimmrechtsausweis muss unbedingt unterschrieben werden, sonst wird er als ungültig erklärt. Streichungen auf dem Stimmzettel gelten ebenfalls als ungültige Stimme.
Das Couvert sollte, wenn möglich, spätestens am Donnerstag vor dem Abstimmungswochenende mit A-Post an die Gemeindeverwaltung gesendet oder bis spätestens Samstagabend in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Zu spät eingetroffene Stimmzettel können nicht mehr berücksichtigt werden.