Stundungsgesuch
Ein Stundungsgesuch muss schriftlich ans Steueramt eingereicht werden oder Sie können persönlich am Schalter vorsprechen. Es werden keine telefonischen Stundungsgesuche bewilligt.
Ein Stundungsgesuch muss schriftlich ans Steueramt eingereicht werden oder Sie können persönlich am Schalter vorsprechen. Es werden keine telefonischen Stundungsgesuche bewilligt.