Direkt zum Inhalt springen

Ausweisverlust

 

Sie haben Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte verloren?

Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Der Verlust des Ausweises (Pass oder Identitätskarte) ist umgehend nach der Feststellung bei der Polizei anzuzeigen. Nach der Anzeige wird Ihnen eine Verlustanzeige ausgehändigt. Diese Verlustanzeige müssen Sie für die Neuaustellung bei den Einwohnerdiensten bzw. dem Kantonalen Passbüro mitnehmen.

Schweizerinnen und Schweizer, welche vorübergehend im Ausland weilen und dort keinen Ersatzausweis beantragen, melden den Verlust des Ausweises nach der Rückkehr in die Schweiz zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle.

Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder auftauchen, darf dieser unter keinen Umständen mehr verwendet werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro, der Polizei oder dem Einwohneramt abzugeben.

Nummern von Ausweisen, deren Verlust gemeldet wurden, werden national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem solchen Ausweis kann für die Inhaberin oder den Inhaber unangenehme Konsequenzen haben.

 


Zuständige Abteilung


zu den Dienstleistungen