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Mieterwechsel

 

Allgemeines

Gemäss Einwohnerregistergesetz müssen Vermieterinnen und Vermieter, Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümmerinnen und Eigentümer dem Einwohneramt jeden Ein- und Auszug in ihrem Objekt schriftlich melden (info@affeltrangen.ch).

 

 

 


Zuständige Abteilung


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