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Provisorische Steuerrechnung 2019

Sie haben die provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr 2019 erhalten. Die Rechnung ist grundsätzlich in drei Raten (Ende Mai, Ende August und Ende Oktober) zu begleichen. Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse im Jahr 2019 im Vergleich zu dem Vorjahr verändern, können Sie dies dem Steueramt mitteilen, damit die provisorische Steuerrechnung 2019 den aktuellen Verhältnissen angepasst werden kann. So können wir unangenehme Nachsteuerbeträge und Ausgleichszinsen vermeiden. Bei Lernenden, die im Jahr 2019 eine volle Erwerbstätigkeit aufnehmen, ist es wichtig, dass diese sich auf dem Steueramt melden, damit die provisorische Steuerrechnung 2019 ebenfalls überprüft und den aktuellen Einkommensverhältnissen angepasst werden kann.

 

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