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Fliegenlassen von Drohnen

Wir werden vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam gemacht, dass auf unserem Gemeindegebiet und in Wohnquartieren Drohnen fliegen gelassen werden. Für den Betrieb von Minidrohnen gibt es Grundregeln, an welche sich die Betreiber halten müssen. So muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne bestehen und die Privatsphäre anderer Menschen muss beachtet werden. Die Ruhezeiten über Mittag, Abends sowie an Sonn- und Feiertagen sind einzuhalten. Das Filmen von Personen auf Privatarealen ist nicht gestattet. Betroffene können dagegen strafrechtlich vorgehen. Auch bei einer Minidrohne gilt: ich bin verantwortlich für den sicheren Betrieb meines Luftfahrzeuges, hafte für jegliche Schäden und nehme Rücksicht auf meine Nachbarn.

 

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