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Pflanzung von landwirtschaftlichen Kulturen an Strassen und Wegen

Es ist Frühling und die Felder werden gepflügt und bepflanzt. Wir möchten darauf hinweisen, dass zu den Strassen und Wegen gesetzliche Abstände gelten. Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 cm Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Endhöhe, mindestens jedoch 90 cm einzuhalten. Bei der Bewirtschaftung darf der Verkehr nicht beeinträchtigt werden.

Wir danken Ihnen für das Einhalten der Abstände. Somit können Schäden mit Kostenfolgen an Strassen und Wegen vermieden werden.

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