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Strassenprojekt Gemeinde Affeltrangen: Anpassung Einlenker Kirchstrasse und Oberlangnauerstrasse in Mettlenstrasse, Märwil

Die Pläne des Strassenprojekts sowie der Signalisationsplan inkl. Angaben zur Signalisation liegen während 20 Tagen, vom 28. August 2026 bis 17. September 2026, bei der Gemeinde Affeltrangen öffentlich auf und sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Gemeinderat Affeltrangen, Hauptstrasse 6, 9556 Affeltrangen im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.

Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld, schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.

 

Bauverwaltung Affeltrangen

 

Situation - Anpassung Einlenker Kirchstrasse und Oberlangnauerstrasse in Mettlenstrasse, Märwil

Signalisation und Markierung - Einlenker Kirchstrasse und Oberlangnauerstrasse in Mettlenstrasse, Märwil