Öffentliche Bekanntmachung - Kantonaler Richtplan - Richtplanänderung "Entwicklungsschwerpunkte"
Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird
der Kantonale Richtplan, Richtplanänderung „Entwicklungsschwerpunkte"
(Entwurf September 2026)
öffentlich bekannt gemacht.
Auflageort: Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
Dauer der Auflage: 19. Oktober 2026 bis 29. Januar 2027
Zeiten: Montag bis Freitag, 07:45 bis 11:45 und 13:15 bis 17:00 Uhr
Der Richtplanentwurf (Stand: September 2026) kann zusammen mit dem begleitenden Bericht auch im Internet eingesehen werden (https://raumentwicklung.tg.ch/; Dokumente auffindbar unter „Newsmeldungen" oder unter Themen/Kantonaler Richtplan/Laufende Anpassungen).
Das Vernehmlassungsverfahren wird mit dem Online-Tool „e-Vernehmlassungen" durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Den Link dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu äussern.
Bitte benutzen Sie für Ihre Stellungnahme das Online Tool „e-Vernehmlassungen".
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool „e-Vernehmlassungen" erfasst werden können, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.