Identitätskarte
Bestellung einer Idetitätskarte
Den Antrag für eine Identitätskarte ist nach wie vor persönlich beim Einwohneramt zu stellen.
Zur Erneuerung einer Identitätskarte bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- die alte Identitätskarte (bei Verlust eines Dokumentes wird eine Verlustanzeige der Polzei benötigt)
- ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr, gute Qualität, neutraler Gesichtsausdruck) gemäss Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten
Besondere Bestimmungen für Kinder, Minderjährige und nicht-mündige Personen
Als sorgeberechtigte Person beantragen Sie für Kinder ab Geburt und für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren einen eigenen Ausweis. Anhand des Fotos muss Ihr Kind zweifelsfrei identifiziert werden können.
Minderjährige und Personen unter umfassender Beistandschaft müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung auf der Wohnsitzgemeinde oder den ausstellenden Behörden erscheinen, um einen Ausweis zu beantragen.
Zur Erneuerung einer Identitätskarte von Kindern und Minderjährign bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- vollständig ausgefülltes Formular Einwilligungserklärung ID
- begleitende sorgeberechtigte Person: Ausweis
- nichtbegleitende sorgeberechtigte Person: Kopie des Ausweises
- bei getrennt lebenden/geschiedene Personen: Sorgerechtsentscheid des Gerichtes
- bei nichtverheirateten Paaren: Sorgerechtsregelung der KESB
Kosten und Gütligkeit der Identitätskarte
| Kosten inkl. Porto | Gütligkeitsdauer | |
| Minderjährige unter 18 Jahren | Fr. 35.00 | 5 Jahre |
| Erwachsene ab 18 Jahre | Fr. 70.00 | 10 Jahre |