Restkosten ambulante Pflege (Spitex)
Für den gesetzlichen Auftrag der Gesundheitsversorgung unserer Einwohner hat die Gemeinde Affeltrangen einen Vertrag mit der Spitex Lauchetal. Da die Beiträge der Krankenkassen und Patienten an die Leistungen der Spitex zu klein sind für die Kostendeckung, sind die Vertragsgemeinden verpflichtet, die Restkosten zu bezahlen.
Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Restkostenbeitrag für die Gemeinde Affeltrangen
Die Kompetenz für die Festlegung der maximalen Beiträge liegen bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Affeltrangen bezahlt den Leistungserbringern mit und ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen (Vorlage sämtlicher Belege und Vollkosten), die nachfolgend aufgeführten Restkosten. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Affeltrangen ausgerichtet.