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Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) / vZEV

Ab dem Jahr 2026 erlaubt die Gesetzgebung, dass lokal produzierte Solarenergie (Photovoltaik) innerhalb einer Gemeinde über sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) direkt an andere Teilnehmer verkauft werden kann. Die Einführung von LEG unterstützt die lokale Nutzung erneuerbarer Energie und stärkt die Energieautonomie innerhalb der Gemeinde.

Der Preis für diese Energie kann zwischen den beteiligten Parteien frei vereinbart werden. Damit solche Modelle umgesetzt werden können, braucht es jedoch technische, administrative und organisatorische Grundlagen durch das lokale Elektrizitätswerk bzw. die Gemeinde. Für die Umsetzung fallen einmalige und wiederkehrende Aufwände = Initialkosten für die Technische Einrichtung und Datenanbindung, interne Aufwände Gemeinde (Systemanpassungen etc.), individuelle Einrichtung je LEG an. 

Die Initialisierungs- und die wiederkehrenden Kosten werden dem Verursacher (Initianten der LEG) weiterverrechnet. Die Gebühren zu LEG werden im neuen Gebührenreglement berücksichtigt. 

Bitte beachten Sie vor einer Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen LEG und das dazugehörige Tarifblatt LEG und VZEV TW Affeltrangen.

 

Affeltrangen - Meldeformulare LEG.pdf