Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adressänderung innerhalb Affeltrangen)
Möglichkeiten - Allgemeines
Sie möchten Ihren Umzug melden? Wir bitten Sie, die Umzugsmeldung innert 14 Tagen vorzunehmen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Meldung via eUmzug (Abmeldung inkl. Anmeldung bei den betreffenden Gemeinden)
- An-/Abmeldung persönlich am Schalter
Umzugsmeldung via eUmzug
Mit eUmzug haben Sie die Möglichkeit, Ihre Umzugsmeldung innerhalb der Schweiz online vorzunehmen, ohne sich persönlich bei der Gemeinde an- oder abzumelden. Auch als ausländische Staatsangehörige haben Sie die Möglichkeit, eUmzug zu nutzen (Einschränkungen bei bestimmten Bewilligungsarten).
Persönliche Umzugsmeldung am Schalter
Bei der Vorsprache am Schalter benötigen wir bei einer Abmeldung folgende Unterlagen:
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Amtlicher Ausweis
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Neue Adresse
Bei einer Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
- Krankenversicherungsnachweis KVG
- Kopie Mietvertrag (wenn nicht Eigentum)
- Hundehalter: Amicusunterlagen
Ausländische Staatsangehörigen benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis im Original
- Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt Thurgau http://www.migrationsamt.tg.ch
Zu-/Wegzug ins Ausland
Bei einem Zuzug oder Wegzug aus/ins Ausland ist die Meldung via eUmzug nicht möglich. Bei Ausreise aus der Schweiz nehmen Sie bitte frühzeitig vor Ausreise mit der Gemeinde Kontakt auf.
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Sämtliche Adresswechsel eines Nebenwohnsitzes (Zuzug, Umzug, Wegzug) müssen persönlich am Schalter gemeldet werden.
Ein Nebenwohnsitz in Affeltrangen können Sie beantragen, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Affeltrangen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten. Der Entscheid, ob Sie in Affeltrangen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen bei Zuzug:
• Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
• Mietvertrag (kann verlangt werden)