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Schlichtungsstelle für Mietsachen

Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von
Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist eher wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen. Das Verfahren ist kostenlos.

Mitglieder der Schlichtungsstelle: siehe Kommissionen 


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