Schlichtungsstelle für Mietsachen
Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von
Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist eher wie das Amt eines Friedensrichters zu verstehen. Das Verfahren ist kostenlos.
Mitglieder der Schlichtungsstelle: siehe Kommissionen